Kleiner Secker Weiher.

 

Großer Secker Weiher

Gewässerordnung  

für den großen und kleinen Weiher

des SFV.-Seck e V.

Geangelt werden darf vom Ufer aus mit Ausnahme der ausgewiesenen Sperrzonen, am großen Secker Weiher mit max. drei Handangeln und am kleinen Secker Weiher mit zwei Handangeln für Vereinsmitglieder.

Aus Bestandsgründen ist das Angeln an unseren Gewässern wie folgt in der Woche (Sonntag bis Samstag) aufgeteilt;

  - bis vier Tage am großen Secker Weiher

 - bis drei Tage am kleinen Secker Weiher.  

Außer Angelruten dürfen keine anderen Fanggeräte benutzt werden.

Angelzeit: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

 Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder erlaubt und muss rechtzeitig im vor hinein beim Gewässerwart oder den genannten Stellvertretern angemeldet werden.

Das Angeln vom Boot ist vom 01.11. - 31.12. des Jahres erlaubt.

Die Benutzung eines Bootes zum an legen von Futterplätzen und Bojen Montagen sowie landen von Fischen in Krautzonen ist erlaubt.  

!! Vorgefundener und persönlich anfallender Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.Fangbegrenzung: siehe Beiblatt zur Fischereierlaubnis.

Köderfische zum Raubfischangeln dürfen nur solche verwendet werden, wie sie in unseren zwei Gewässern vorkommen. Lebende Fische dürfen als Köder nicht verwendet werden.

Zum Raubfischfang sind alle Kunstköder erlaubt.

Das Ausnehmen/ausweiden und Schuppen der Fische an unseren Gewässern ist strengstens verboten.

Der Fischerei-Erlaubnisschein mit der Fangstatistik ist bis zum 31.12. des Jahres beim Gewässerwart abzugeben. (Fehlanzeige erforderlich).

Ohne Fangstatistik keine neue Fischerei-Erlaubnis.

Untermassige -und geschonte Fische sind sofort schonend und Fischgerecht ins Gewässer zurück zu setzen.

  Während den Arbeitstagen ist das Angeln an den Gewässern

von 7:00 - 16:00 Uhr  untersagt...

 

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