> N E W S <

 

Verein                 

> Mitglieder

> Vorstand

> Vereinsheim

> Intern

> Mitgliedschaft

> Satzung

 

Fotogalerie          

> von Mitgliedern

> die Jugend

> von Gästen

> von Events

 

Service                

> Downloads

> Links

> Wetter

> Gast / Forellenangeln

         

 

 

Gewässerordnung  

Geangelt werden darf vom Ufer aus , mit Ausnahme der ausgewiesenen Sperrzonen, am großen Secker Weiher mit max. drei Handangeln und am kleinen Secker Weiher mit zwei Handangel für Vereinsmitglieder. Gastangler können nur den großen Secker Weiher mit max. zwei Handangeln beangeln nach Erwerb einer Gastangel-Erlaubnis.

Aus Bestandsgründen ist das Angeln an unseren Gewässern wie folgt in der Woche ( Sonntag bis Samstags ) aufgeteilt;

  - bis drei Tage am großen Secker Weiher

 - bis zwei Tage am kleinen Secker Weiher.  

Außer Angelruten dürfen keine anderen Fanggeräte benutzt werden.

 

Angelzeit :Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

 Das Nachtangeln ist für Vereinsmitglieder erlaubt und muss rechtzeitig im vorhinein beim Gewässerwart oder den genannten Stellvertretern angemeldet werden.

Das Angeln vom Boot ist vom 01.11. - 31.12. des Jahres erlaubt.

Die Benutzung eines Bootes zum anlegen von Futterplätzen und Bojemontagen sowie landen von Fischen in Krautzonen ist erlaubt.  

!! Vorgefundener und persönlich anfallender Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen......

Fangbegrenzung: siehe Beiblatt zur Fischereierlaubnis.

einige Weißfischarten und Barsche haben keine Fangbegrenzung.

Köderfische zum Raubfischangeln dürfen nur solche verwendet werden, wie sie in unseren zwei Gewässern vorkommen. Lebende Fische dürfen als Köder nicht verwendet werden.

Zum Raubfischfang sind alle Kunstköder erlaubt.

Das Ausnehmen/ausweiden und Schuppen der Fische an unseren Gewässern ist strengstens Verboten.

Der Fischerei-Erlaubnisschein mit  der Fangstatistik ist bis zum 31.12. des Jahres  beim Gewässerwartes abzugeben. (Fehlanzeige erforderlich).

Ohne Fangstatistik keine neue Fischerei-Erlaubnis.

Diese Fischarten befinden sich in unseren Gewässern mit folgenden Mindesmaßen;

  Aal 50 cm
  Barsch kein Mindesmaß
  Hecht 50 - 75cm, ab 76cm geschont
  Regenbogenforelle 28 cm
  Spiegelkarpfen 35-65cm oder bis 5 Kg. Einzelgewicht
  Schuppenkarpfen 35-65cm oder bis 5 Kg. Einzelgewicht
  Graskarpfen ganzjährig Geschont
  Schleie 25 cm
  Wels 80 - 135cm, ab 136cm geschont
  Zander 50 - 75cm, ab 76cm geschont
  Rotfeder ganzjährig Geschont
  Brassen kein Mindesmaß
  Rotauge kein Mindesmaß
  Giebel kein Mindesmaß
  Brassen kein Mindesmaß

Untermassige -und geschonte Fische sind sofort schonend und Fischgerecht ins Gewässer zurückzusetzen.

Während den Arbeitstagen ist das Angeln an den Gewässern

 von 7:00 - 16:00 Uhr untersagt.

 

 

 

 

> N E W S <

 

Gewässer        

> kl. Weiher

> gr. Weiher

> Ordnung

> Gastkarten

 

Service       

> Gästebuch

> Kontakt

> Anfahrt

> Impressum